Landes- und Kreisparteigericht der CDU Brandenburg
Der CDU Landesverband Brandenburg hat gemäß dem Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz) vom 24.07.1967 (Bundesgesetzblatt I Seite 773-781) ein Parteigericht eingerichtet. Sie sind Schiedsgerichte und nehmen die ihnen durch die Parteigerichtsordnung (PGO) und durch das Statut der CDU Deutschlands sowie durch die Satzung des Landesverbandes Brandenburg und deren Vereinigungen übertragenen Aufgaben und Pflichten wahr.
Die Satzung des CDU Landesverbandes bestimmt die Einrichtung eines Gemeinsamen Kreisparteigerichts für alle Angelegenheiten der Kreisverbände. Das davon zu unterscheidende Landesparteigericht ist für alle Verfahren zuständig, die den Landesverband betreffen.
Das Landes- bzw. Kreisparteigericht besteht jeweils aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern sowie aus Stellvertretern und werden für die Dauer von 4 Jahren vom Landesparteitag gewählt.
Das Landesparteigericht hat folgende Mitglieder:
Ordentliche Mitglieder:
Illya-Oliver Reich (Vorsitzender)
Annette Peters (Beisitzer)
Max-Detlev Rühle (Beisitzer)
Stellvertretende Mitglieder:
Matthias Freundlieb
Heinz-Josef Friehe
Michael Lubk
Marcel Quohs
Marina Sengpiehl
Dieter Zastrow
Das Landesparteigericht ist ansprechbar unter:
CDU Landesverband Brandenburg
Landesparteigericht
Heinrich-Mann-Allee 18/19
14473 Potsdam
Dem Gemeinsamen Kreisparteigericht gehören an:
ordentliche Mitglieder:
Andreas Dielitz (Vorsitzender)
Alexander Richter (Beisitzer)
Katharina Kuhl (Beisitzerin)
stellvertretende Mitglieder:
Peter Hesse
Fabian Lehmann
Nico Degler
Es ist unter folgender Adresse zu erreichen:
CDU Landesverband Brandenburg
Gemeinsames Kreisparteigericht
Heinrich-Mann-Allee 18/19
14473 Potsdam
Die Mitglieder des Landesparteigerichts wurden am 28. November 2009 beim 24. Landesparteitag der CDU Brandenburg gewählt. Die Mitglieder des Gemeinsamen Kreisparteigerichts wurden am 05. September 2008 beim 21. Landesparteitag der CDU Brandenburg gewählt.